Amtsgericht Rheine, 1998-02-27, 10 C 270/97

10 C 270/97Court of First InstanceFeb 27, 1998

Full text

Amtsgericht Rheine — 10 C 270/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-02-27

Aktenzeichen: 10 C 270/97

ECLI: ECLI:DE:AGST3:1998:0227.10C270.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von den Klägern kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer unbedingten und unbefristeten schriftlichen Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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