4 C 167/18•Amtsgericht Rheine, 2019-02-26, 4 C 167/18
Full text
Amtsgericht Rheine — 4 C 167/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-26
Aktenzeichen: 4 C 167/18
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2019:0226.4C167.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 951,63 EUR (in Worten: neunhunderteinundfünfzig Euro und dreiundsechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.05.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/4.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Parteien vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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