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10 C 78/24•Amtsgericht Rheine, 2025-06-12, 10 C 78/24
Entscheidungsdatum: 2025-06-12
Aktenzeichen: 10 C 78/24
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2025:0612.10C78.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 304,82 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2024 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, nachzuweisen, dass die Kaution gemäß § 551 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB angelegt wurde und den sich daraus ergebenden Zinsbetrag anzugeben und diesen an die Klägerin nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2024 zu zahlen.
Im Übrigen wir die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
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