Amtsgericht Siegburg, 2014-02-11, 112 C 131/13

112 C 131/13Court of First InstanceFeb 11, 2014

Full text

Amtsgericht Siegburg — 112 C 131/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-11

Aktenzeichen: 112 C 131/13

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2014:0211.112C131.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 112. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.241,26 EUR zuzüglich Jahreszinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.12.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 156,50 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des 1,1-fachen des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des 1,1-fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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