Amtsgericht Königswinter, 1992-03-04, 3 C 390/91

3 C 390/91Court of First InstanceMar 4, 1992

Full text

Amtsgericht Königswinter — 3 C 390/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-03-04

Aktenzeichen: 3 C 390/91

ECLI: ECLI:DE:AGSU2:1992:0304.3C390.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800, -- DM abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet, die jeweils auch durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht werden kann.

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