19 Lw 90/15•Amtsgericht Unna, 2017-04-19, 19 Lw 90/15
Full text
Amtsgericht Unna — 19 Lw 90/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-19
Aktenzeichen: 19 Lw 90/15
ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2017:0419.19LW90.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht
Tenor
Den Antragsgegnern wird aufgegeben, in öffentlich beglaubigter Form gemäß § 29 GBO ihre Zustimmung zu erteilen, dass eine von der Antragstellerin bestellte Grundschuld über 900.000 Euro nebst 15 % Jahreszinsen und 5 % Nebenleistung einmalig im Range zu Lasten der im Grundbuch von D im Bestandsverzeichnis unter der lfd. Nr. # geführten Grundstücke im Range vor den zu ihren Gunsten im Grundbuch von D in Abteilung II unter laufenden Nr. # und # eingetragenen Rechten in dem vorgenannten Grundbuch eingetragen werden kann.
Die Gerichtskosten tragen beide Parteien zu je ½; ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien jeweils selbst.
Der Geschäftswert wird auf 104.918,00 Euro festgesetzt.
Der Beschluss wird erst mit Eintritt der Rechtskraft wirksam (§ 30 Abs. 1 LwVG).
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