3 C 385/06•Amtsgericht Kamen, 2006-11-21, 3 C 385/06
Full text
Amtsgericht Kamen — 3 C 385/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-21
Aktenzeichen: 3 C 385/06
ECLI: ECLI:DE:AGUN2:2006:1121.3C385.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilabteilung
Normen: §§ 823 Abs. 1, 249 Abs. 2 BGB
Tenor
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Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 750,00 € (in Wor-ten: siebenhundertfünfzig Euro) nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweili-gen Basiszins seit dem 18.06.2006 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger die weiteren mate-riellen und immateriellen Schäden aus dem Vorfall vom 16.05.2006 zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger, übergegan-gen sind.
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Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des zur Vollstreckung gestellten Betrages abwenden, wenn nicht der Klä-ger vor Vollstreckungsbeginn Sicherheit oder Hinterlegung in gleicher Höhe geleistet hat.
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