Amtsgericht Viersen, 2013-04-09, 2 C 446/11

2 C 446/11Court of First InstanceApr 9, 2013

Full text

Amtsgericht Viersen — 2 C 446/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-09

Aktenzeichen: 2 C 446/11

ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2013:0409.2C446.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 557,62 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 23.07.2011 zu zahlen.

  1. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 35 %, die Beklagte 65%.

  2. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für den Vollstreckenden aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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