Amtsgericht Wuppertal, 2010-09-22, 94 C 50/10

94 C 50/10Court of First InstanceSep 22, 2010

Full text

Amtsgericht Wuppertal — 94 C 50/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-22

Aktenzeichen: 94 C 50/10

ECLI: ECLI:DE:AGW:2010:0922.94C50.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 94 des Amtsgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 330,95 Euro nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 131,61 Euro seit dem 27.06.09 und aus 199,34 Euro seit dem 10.07.09, sowie außergerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro, als auch außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 70,20 Euro zu zahlen.

Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 896,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 764,69 Euro seit dem 08.06.10 und aus 131,61 Euro seit dem 28.08.10 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 27 % und

die Klägerin zu 73 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Seiten wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung

des Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils

andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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