5 C 259/18•Amtsgericht Wesel, 2019-07-18, 5 C 259/18
Full text
Amtsgericht Wesel — 5 C 259/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-18
Aktenzeichen: 5 C 259/18
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2019:0718.5C259.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
hat das Amtsgericht Wesel im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 04.07.2019durch den Richter am Amtsgericht Terhorstfür R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 134,98 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2018 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 83,54 € freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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