Amtsgericht Witten, 2016-08-18, 2 C 352/16

2 C 352/16Court of First InstanceAug 18, 2016

Full text

Amtsgericht Witten — 2 C 352/16 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2016-08-18

Aktenzeichen: 2 C 352/16

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2016:0818.2C352.16.00

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: Abteilung 2 C

Tenor

Vergleich:

Die Klägerin verpflichtet sich, an die Beklagte die Schlüsselkaution in Höhe von 130,00 € zu zahlen.

Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass sämtliche wechselseitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis vom 15.03.2013 über die Wohnung D-straße ## in X, 2. Obergeschoss links, insbesondere auch der Rückzahlungsanspruch der Beklagten auf die Mietkaution in Höhe von 1204,33 € sowie Schadensersatzansprüche der Klägerin wegen eines mangelhaften Zustands d

er Wohnung bei Rückgabe, erledigt sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

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