Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-06-03, 2 Ca 238/13

2 Ca 238/13Labour CourtJun 3, 2013

Full text

Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 238/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-03

Aktenzeichen: 2 Ca 238/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2013:0603.2CA238.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Tätigkeit als SAP nicht durch die Verfügung des beklagten Landes vom 14.05.2013 beendet wurde.

Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin als „Soziale Ansprech-

partnerin“ weiter zu beschäftigen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

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