Arbeitsgericht Arnsberg, 2014-10-20, 2 Ca 919/13

2 Ca 919/13Labour CourtOct 20, 2014

Full text

Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 919/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-20

Aktenzeichen: 2 Ca 919/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2014:1020.2CA919.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 2 Abs. 4 Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG-NRW; Nr. 4 Runderlass Mehrarbeit und; nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst

Tenor

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, an die Klägerin

  • für eine im August 2012 geleistete Unterrichtsstunde,

  • für 4 im September 2012 geleisteten Unterrichtsstunden,

  • für 4 im Oktober 2012 geleisteten Unterrichtsstunden,

  • für 6 im November 2012 geleisteten Unterrichtsstunden,

  • für 3 im Dezember 2012 geleisteten Unterrichtsstunden

und

  • für 2 im Januar 2013 geleisteten Unterrichtsstunden

anteiliges Entgelt der Entgeltgruppe 12, Stufe 4 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 9/10, das beklagte Land 1/10 der Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 7.130,31 € festgesetzt.

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