Arbeitsgericht Bielefeld, 2006-10-25, 6 Ca 1877/06

6 Ca 1877/06Labour CourtOct 25, 2006

Full text

Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 1877/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-25

Aktenzeichen: 6 Ca 1877/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2006:1025.6CA1877.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: TVöD § 8 Abs. 5 S. 1

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 80,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB auf 40,60 € seit dem 02.05.2006 und auf 40,00 € seit dem 01.06.2006 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass der Kläger einen Anspruch auf die volle Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5, S. 1 TVöD hat, sofern er im jeweiligen Monat ständige Wechselschicht im Sinne des 8 Abs. 5, S. 1 TVöD leistet. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.

  4. Der Streitwert wird auf 3.104,60 € festgesetzt.

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