3 Ca 1553/14•Arbeitsgericht Bielefeld, 2015-01-21, 3 Ca 1553/14
Full text
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 1553/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-21
Aktenzeichen: 3 Ca 1553/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2015:0121.3CA1553.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: AVR des Caritasverbandes, BAT, TVÖD
Tenor
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1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.593,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.06.2014 zu zahlen.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.349,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 08.12.2014 zu zahlen.
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3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Vergütung entsprechend der Entgeltgruppe E9 des TVÖD Bund/Land zu gewähren und die entsprechenden in dieser Vergütungsgruppe zu gewährenden Entgelterhöhungen an den Kläger weiterzugeben.
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4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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5. Der Streitwert wird auf 16.919,28 € festgesetzt.
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