The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
3 Ca 3431/19•Arbeitsgericht Bonn, 2020-06-18, 3 Ca 3431/19
3 Ca 3431/19Labour CourtJun 18, 2020
1. Im Falle der Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB trägt der Kündigende die volle Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die der Kündigung zugrunde liegen. 2. Zu den Voraussetzungen des Sachvortrags und des Beweisantritts bei einer Kündigung.
Entscheidungsdatum: 2020-06-18
Aktenzeichen: 3 Ca 3431/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:0618.3CA3431.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Im Falle der Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB trägt der Kündigende die volle Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die der Kündigung zugrunde liegen.
Zu den Voraussetzungen des Sachvortrags und des Beweisantritts bei einer Kündigung.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 15.10.2019 nicht aufgelöst ist.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bisherigen Bedingungen über den Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Omnibusfahrerin weiterzubeschäftigen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen vom 18.06.2019 und 09.07.2019 aus der Personalakte zu entfernen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 19.133,- EUR.
Die Berufung wird nicht besonders zugelassen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.