Arbeitsgericht Düsseldorf, 2007-06-20, 4 BV 228/06

4 BV 228/06Labour CourtJun 20, 2007

Regest

1. Zur Eingruppierung von Arbeitnehmern im Bereich Zerspanungsmechantik / CNC-Bearbeitung 2. Der Begriff "Abstimmung" des Merkmals Kooperation des ERA setzt das Lösen von Interessenkonflikten voraus. Allein die Erfüllung der Arbeitsaufgabe in Gruppenarbeit, bei der die Aufteilung der Arbeit, Urlaubnahme und ähnliches geklärt werden müssen reicht aufgrund des gemeinsamen Interesses, die Aufgaben der Gruppe zu erfüllen, nicht aus.

Full text

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 BV 228/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-20

Aktenzeichen: 4 BV 228/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2007:0620.4BV228.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW v. 18.12.2003

Leitsätze

  1. Zur Eingruppierung von Arbeitnehmern im Bereich Zerspanungsmechantik / CNC-Bearbeitung

  2. Der Begriff "Abstimmung" des Merkmals Kooperation des ERA setzt das Lösen von Interessenkonflikten voraus. Allein die Erfüllung der Arbeitsaufgabe in Gruppenarbeit, bei der die Aufteilung der Arbeit, Urlaubnahme und ähnliches geklärt werden müssen reicht aufgrund des gemeinsamen Interesses, die Aufgaben der Gruppe zu erfüllen, nicht aus.

Tenor

Die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmer B. in die Entgeltgruppe 9 des Entgeltrahmenabkommens (ERA) vom 18.12.2003 für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen wird ersetzt.

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