2 BV 287/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-27, 2 BV 287/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-27, 2 BV 287/11
2 BV 287/11Labour CourtMar 27, 2012
Regest
1. Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG ist innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist gemäß § 626 Abs. 2 BGB einzuleiten (BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86). 2. Begehrt die Arbeitgeberin zunächst allein die Zustimmungsersetzung zu einer Tatkündigung, ohne zugleich die Zustimmungsersetzung zu einer Verdachtskündigung zu beantragen, so berechtigen nachträgliche weitere Verdachtsmomente nicht den erstmaligen Ausspruch einer Verdachtskündigung. Die Frist nach § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn dem Kündigungsberechtigen die maßgeblichen Tatsachen bekannt sind, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht. Dies gilt auch bei der Verdachtskündigung. Der Arbeitgeberin, die eine Tatkündigung ausspricht, sind auch die Tatsachen bekannt, die den Verdacht bzgl. derselben Pflichtverletzung begründen.
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 BV 287/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: 2 BV 287/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0327.2BV287.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 103 Abs. 2 BetrVG. § 626 Abs. 2 BGB
Leitsätze
- Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG ist innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist gemäß § 626 Abs. 2 BGB einzuleiten (BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86).
- Begehrt die Arbeitgeberin zunächst allein die Zustimmungsersetzung zu einer Tatkündigung, ohne zugleich die Zustimmungsersetzung zu einer Verdachtskündigung zu beantragen, so berechtigen nachträgliche weitere Verdachtsmomente nicht den erstmaligen Ausspruch einer Verdachtskündigung. Die Frist nach § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn dem Kündigungsberechtigen die maßgeblichen Tatsachen bekannt sind, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht. Dies gilt auch bei der Verdachtskündigung. Der Arbeitgeberin, die eine Tatkündigung ausspricht, sind auch die Tatsachen bekannt, die den Verdacht bzgl. derselben Pflichtverletzung begründen.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.