Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-04-02, 7 Ca 6508/14

7 Ca 6508/14Labour CourtApr 2, 2015

Regest

1. Einzelfallentscheidung zur Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite. 2. Einzelfallentscheidung zum Unterliegen eines ausländischen Staates hinsichtlich der deutschen Gerichtsbarkeit und zur Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nicht-hoheitlicher Staatstätigkeit im Rahmen von Streitigkeiten um ein bzw. aus einem Arbeitsverhältnis.

Full text

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 6508/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-02

Aktenzeichen: 7 Ca 6508/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2015:0402.7CA6508.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 20 Abs. 2 GVG i.V.m. dem Allgemeinen Völkergewohnheitsrecht als Bestandteil des Bundesrechts (Art. 25 GG); Art. 5 lit. a, lit. b, lit. e des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24.04.1963; Art. 19 Nr. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO a.F.)

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite.

Einzelfallentscheidung zum Unterliegen eines ausländischen Staates hinsichtlich der deutschen Gerichtsbarkeit und zur Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nicht-hoheitlicher Staatstätigkeit im Rahmen von Streitigkeiten um ein bzw. aus einem Arbeitsverhältnis.

Tenor

1.Die Klage ist zulässig.

2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

3.Der Streitwert wird auf 10.160,00 € festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.