Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-07-21, 10 Ca 1987/16

10 Ca 1987/16Labour CourtJul 21, 2016

Regest

Das Leisten von Hilfestellungen bei dem Einsatz moderner Medien und die Vermittlung in der Produktion, Bearbeitung und Analyse audiovisueller Medien an Lehrende und Studierende unterfallen nicht dem Begriff des wissenschaftlichen Personals nach § 1 Abs. 1 s. 1 WissZeitVG.

Full text

Arbeitsgericht Düsseldorf — 10 Ca 1987/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-21

Aktenzeichen: 10 Ca 1987/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0721.10CA1987.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10.Kammer

Leitsätze

Das Leisten von Hilfestellungen bei dem Einsatz moderner Medien und die Vermittlung in der Produktion, Bearbeitung und Analyse audiovisueller Medien an Lehrende und Studierende unterfallen nicht dem Begriff des wissenschaftlichen Personals nach § 1 Abs. 1 s. 1 WissZeitVG.

Tenor

  1. Es wird festgestellt dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der am 28.03.2014 vereinbarten Befristung am 31.03.2016 endet.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Arbeitsvertraglichen Bedingungen als wissenschaftliche Hilfskraft weiter zu beschäftigen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  4. Streitwert: 16.000,00 Euro.

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