14 Ca 766/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-08-31, 14 Ca 766/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-08-31, 14 Ca 766/18
14 Ca 766/18Labour CourtAug 31, 2018
Regest
Einzelfallentscheidung zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen von § 23 Abs. 1 KSchG sowie zur Sozialauswahl
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 766/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-31
Aktenzeichen: 14 Ca 766/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0831.14CA766.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14.Kammer
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen von § 23 Abs. 1 KSchG sowie zur Sozialauswahl
Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26.01.2018 aufgelöst worden ist.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als kaufmännische Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen.
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3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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4. Der Streitwert beträgt 9.200,00 €.
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5. Die Berufung wird – soweit sie nicht ohnehin zulässig ist – nicht gesondert zugelassen.
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