14 BV 137/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-09-07, 14 BV 137/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-09-07, 14 BV 137/18
14 BV 137/18Labour CourtSep 7, 2018
Regest
Kein Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Maßnahme nach § 101 BetrVG, wenn Arbeitgeber zwischenzeitlich eine zunächst betriebsverfassungsrechtlich durchgeführte Einstellung nachträglich inhaltsgleich wiederholt und dabei das Verfahren nach §§ 99, 100 BetrVG einhält.
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 BV 137/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-07
Aktenzeichen: 14 BV 137/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0907.14BV137.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14.Kammer
Leitsätze
Kein Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Maßnahme nach § 101 BetrVG, wenn Arbeitgeber zwischenzeitlich eine zunächst betriebsverfassungsrechtlich durchgeführte Einstellung nachträglich inhaltsgleich wiederholt und dabei das Verfahren nach §§ 99, 100 BetrVG einhält.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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