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10 Ca 7888/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-04-01, 10 Ca 7888/20
10 Ca 7888/20Labour CourtApr 1, 2021
Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen iSd. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiben der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eins Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist
Entscheidungsdatum: 2021-04-01
Aktenzeichen: 10 Ca 7888/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0401.10CA7888.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 17 KSchG
Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen iSd. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiben der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eins Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.11.2020, dem Kläger zugegangen am 27.11.2020, zum 30.04.2021 aufgelöst wird.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die weitere Kündigung der Beklagten vom 22.01.2021, dem Kläger zugegangen am 22.01.2021, zum 30.06.2021 aufgelöst wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Anträge zu 1) und zu 2) als Luftsicherheitsassistent am Flughafen Düsseldorf weiter zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
5. Streitwert: 18.246,00 €.
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