Arbeitsgericht Dortmund, 2007-10-01, 6 BV 140/07

6 BV 140/07Labour CourtOct 1, 2007

Full text

Arbeitsgericht Dortmund — 6 BV 140/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-01

Aktenzeichen: 6 BV 140/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2007:1001.6BV140.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit den Regelungsgegenständen

a. Betriebliches Lohnschema bei der Arbeitgeberin im Objekt „Kraftwerk I"

b. Lage der Arbeitszeit im Objekt „Kraftwerk I" bei der Arbeitgeberin wird der Vors. Richter am LAG Hamm C bestellt.

  1. Die Zahl der Beisitzer von jeder Seite wird auf zwei festgesetzt.

  2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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