Arbeitsgericht Dortmund, 2012-10-23, 5 Ca 1635/12

5 Ca 1635/12Labour CourtOct 23, 2012

Full text

Arbeitsgericht Dortmund — 5 Ca 1635/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-23

Aktenzeichen: 5 Ca 1635/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2012:1023.5CA1635.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maler weiterzubeschäftigen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständigen Arbeitslohn für die Monate April 2012 bis Juli 2012 in Höhe von insgesamt 9.374,82 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 2.318,96 Euro seit dem 01.05.2012 und 01.06.2012 sowie aus 2.304,82 Euro seit dem 01.07.2012 und aus 2.432,08 Euro seit dem 01.08.2012 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, am den Kläger für die Monate August und September 2012 rückständigen Arbeitslohn in Höhe von insgesamt 4.736,90 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.531,06 Euro seit dem 01.09.2012 und aus 2.205,84 Euro seit dem 01.10.2012 zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 21 % und der Beklagte zu 79 %.
    1. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 18.799,14 Euro festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.