10 Ca 1340/16•Arbeitsgericht Dortmund, 2016-06-29, 10 Ca 1340/16
Full text
Arbeitsgericht Dortmund — 10 Ca 1340/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-29
Aktenzeichen: 10 Ca 1340/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2016:0629.10CA1340.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin nach der Lohn-gruppe III/1 (85,42% Verhältnis zum Ecklohn) des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für Großbäckereien und Betriebe, die Brot und Backwaren vertreiben, vom 13.06.2014, abgeschlossen zwischen dem Verband Deutscher Großbäckereien e. V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten zu vergüten.
Die Beklagte wird verurteilen, an die Klägerin 1436,37 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.6.16 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die Beklagte hat 35% und die Klägerin 65% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Der Streitwert wird auf 18.415,30 € festgesetzt
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