2 Ca 1084/14•Arbeitsgericht Detmold, 2015-04-29, 2 Ca 1084/14
Full text
Arbeitsgericht Detmold — 2 Ca 1084/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-29
Aktenzeichen: 2 Ca 1084/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2015:0429.2CA1084.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 02.09.2014 noch durch die fristgemäße Kündigung des Beklagten zum 31.12.2014 endete.
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Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
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Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 02.09.2014 zum 30.09.2014 beendet worden ist.
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Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.301,00 € festgesetzt.
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