4 Ga 19/07•Arbeitsgericht Duisburg, 2007-09-11, 4 Ga 19/07
Full text
Arbeitsgericht Duisburg — 4 Ga 19/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-11
Aktenzeichen: 4 Ga 19/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2007:0911.4GA19.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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Der Antragsgegnerin zu 1. wird aufgegeben, sich bis zum 31.10.2007 des Wettbewerbs als Rechtsanwältin zun Nachteil der Antragstellerin zu enthalten.
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Dem Antragsgegner zu 2. wird aufgegeben, sich bis zum 31.10.2007 des Wettbewerbs als Rechtsanwalt zum Nachteil der Antragstellerin zu enthalten.
3.Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot zu 1. wird der Antragsgegnerin zu 1. ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 €, ersatzweise Ordnungshaft von 5 Tagen, angedroht.
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Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot zu 2. wird gegen den Antragsgegner zu 2. ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 €, ersatzweise Ordnungshaft von 5 Tagen, angedroht.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Antragsgegner.
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Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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