3 Ca 396/11•Arbeitsgericht Duisburg, 2011-04-18, 3 Ca 396/11
Arbeitsgericht Duisburg, 2011-04-18, 3 Ca 396/11
3 Ca 396/11Labour CourtApr 18, 2011
Regest
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz
Full text
Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 396/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-18
Aktenzeichen: 3 Ca 396/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2011:0418.3CA396.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung mit einer sozialer Auslauffrist, noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.1.2011 beendet wird,
2.Die Beklagte wird veruteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Hilfskraft weiterzubeschäftigen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Der Streitwert beträgt 9.715,00 €.
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