3 Ca 3018/11•Arbeitsgericht Essen, 2017-03-24, 3 Ca 3018/11
Full text
Arbeitsgericht Essen — 3 Ca 3018/11 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-24
Aktenzeichen: 3 Ca 3018/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2017:0324.3CA3018.11.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Urteil
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.000,-- EUR brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 6.000,-- EUR seit dem 01.01.2012, aus weiteren 6.000,-- EUR seit dem 01.04.2013, aus weiteren 6.000,-- EUR seit dem 01.09.2014 sowie aus weiteren 6.000,-- EUR seit dem 01.10.2015 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53.343,12 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 1.717,20 EUR seit dem 01.12.2011 und dem 01.01.2012, aus jeweils 1.117,19 EUR seit dem 01.02.2012 und dem jeweils 1. des folgenden Monats bis letztmalig 01.01.2013, aus 894,48 EUR seit dem 01.02.2013 und dem jeweils 1. des folgenden Monats bis letztmalig 01.01.2014, aus 975,11 EUR seit dem 01.02.2014 und dem jeweils 1. des folgenden Monats bis letztmalig 01.09.2014.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.
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- Streitwert: 222.104,47 EUR.
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- *Die Berufung wird, sofern sie nicht bereits von Gesetzes wegen statthaft ist (§ 64 Abs. 2 b), c) ArbGG), nicht gesondert zugelassen. 2
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