1 Ca 242/16•Arbeitsgericht Herne, 2016-08-24, 1 Ca 242/16
Full text
Arbeitsgericht Herne — 1 Ca 242/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-24
Aktenzeichen: 1 Ca 242/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2016:0824.1CA242.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 15 IV, V KSchG
Tenor
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis nicht durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 28. Januar 2016 ausgesprochene Kündigung aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den vertraglichen Bedingungen im technischen Hausmeisterdienst bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 9.600,-- € festgesetzt.
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