1 Ca 241/09•Arbeitsgericht Herford, 2010-02-26, 1 Ca 241/09
Full text
Arbeitsgericht Herford — 1 Ca 241/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-26
Aktenzeichen: 1 Ca 241/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2010:0226.1CA241.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 141,21 € (Rest Februar 2009) nebst Zinsen in Höhe von 5 % punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gemäß § 1 DÜG seit dem 01.03.09 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 299,91 € (Rest März 2009) nebst Zinsen in Höhe von 5 % punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gemäß § 1 DÜG seit dem 01.04.09 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 437,28 € (Rest April 2009) nebst Zinsen in Höhe von 5 % punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gemäß § 1 DÜG seit dem 01.05.09 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 293,40 € (Rest Mai 09) nebst Zinsen in Höhe von 5 % punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gemäß § 1 DÜG seit dem 01.06.09 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert für dieses Schlussurteil wird auf 1171,80 EUR festgesetzt.
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