Arbeitsgericht Herford, 2015-09-11, 1 Ca 551/15

1 Ca 551/15Labour CourtSep 11, 2015

Full text

Arbeitsgericht Herford — 1 Ca 551/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-11

Aktenzeichen: 1 Ca 551/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2015:0911.1CA551.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2, § 3 Mindestlohngesetz

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat Januar 2015 485,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.02.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat Februar 2015 441,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.03.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat März 2015 485,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 09.06.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat April 2015 485,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.07.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat Mai 2015 462,26 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.07.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.358,56 festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.