2 Ca 492/19•Arbeitsgericht Herford, 2019-11-20, 2 Ca 492/19
Full text
Arbeitsgericht Herford — 2 Ca 492/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-20
Aktenzeichen: 2 Ca 492/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2019:1120.2CA492.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: 123 BGB
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Vereinbarung vom 22.05.2019 nicht aufgelöst worden ist, sondern fortbesteht.
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- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als Teamleiter bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits tatsächlich zu beschäftigen.
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- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Streitwert wird festgesetzt auf 16.740,- €.
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