1 Ca 2043/07•Arbeitsgericht Iserlohn, 2008-02-27, 1 Ca 2043/07
Full text
Arbeitsgericht Iserlohn — 1 Ca 2043/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-27
Aktenzeichen: 1 Ca 2043/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2008:0227.1CA2043.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 12.12.2007 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 04.09.2007 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in der Paracelsus-Klinik in Hemer als Krankenpfleger weiter zu beschäftigen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
a) 7.437,93 Euro brutto abzüglich 137,08 Euro netto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2007
b) 4.958,62 Euro brutto abzüglich 1.879,20 Euro netto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 24.546,94 Euro festgesetzt.
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