4 Ca 369/08•Arbeitsgericht Iserlohn, 2008-04-17, 4 Ca 369/08
Full text
Arbeitsgericht Iserlohn — 4 Ca 369/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-17
Aktenzeichen: 4 Ca 369/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2008:0417.4CA369.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß Schreiben der Beklagten vom 28.01.08 unwirksam ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen als Vorarbeiter im Bereich des Harzbetriebes/Kühlbänder zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.
Der Streitwert wird auf 1.339,50 Euro festgesetzt.
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