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19 Ca 1827/20•Arbeitsgericht Köln, 2020-09-04, 19 Ca 1827/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-04
Aktenzeichen: 19 Ca 1827/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0904.19CA1827.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 17.03.2020 nicht beendet worden ist.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 15.05.2020 nicht beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als kaufmännische Angestellte weiter zu beschäftigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert beträgt 15.258,00 Euro.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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