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8 Ca 6719/20•Arbeitsgericht Köln, 2021-04-15, 8 Ca 6719/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-15
Aktenzeichen: 8 Ca 6719/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0415.8CA6719.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch dieaußerordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.09.2020 beendet wird.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als „Professional Service 1“ weiter zu beschäftigen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 6.320.- Euro.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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