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8 Ca 2725/24•Arbeitsgericht Köln, 2024-11-07, 8 Ca 2725/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-07
Aktenzeichen: 8 Ca 2725/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2024:1107.8CA2725.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.04.2024 mit Ablauf des 31.07.2024 sein Ende gefunden hat.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände sein Ende gefunden hat, sondern derzeit unverändert fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Maschinenanlagenführer weiter zu beschäftigen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 14.429,40 Euro.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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