6 Ca 1302/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-07-13, 6 Ca 1302/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-07-13, 6 Ca 1302/11
6 Ca 1302/11Labour CourtJul 13, 2011
Regest
Die Insolvenz hindert den Insolvenzschuldner nicht, Arbeitsverträge ohne Zustimmung des Treuhänders abschließen, abzuändern oder aufzuheben. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört als höchstpersönliches Gut nicht zur Insolvenzmasse.
Full text
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 1302/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-13
Aktenzeichen: 6 Ca 1302/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2011:0713.6CA1302.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 80 InsO
Leitsätze
Die Insolvenz hindert den Insolvenzschuldner nicht, Arbeitsverträge ohne Zustimmung des Treuhänders abschließen, abzuändern oder aufzuheben. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört als höchstpersönliches Gut nicht zur Insolvenzmasse.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 1.056,00 € festgesetzt
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.