1 Ca 3502/14•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2015-03-17, 1 Ca 3502/14
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2015-03-17, 1 Ca 3502/14
1 Ca 3502/14Labour CourtMar 17, 2015
Regest
Die Entscheidung der Streitkräfte, eine Dienststelle zu schließen und eine neue Dienststelle zu errichten, stellt einen Akt hoheitlichen Handelns dar, der von den deutschen Gerichten grundsätzlich nicht zu überprüfen ist.
Full text
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 Ca 3502/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-17
Aktenzeichen: 1 Ca 3502/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2015:0317.1CA3502.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: KSchG; § 1; Abs.2
Leitsätze
Die Entscheidung der Streitkräfte, eine Dienststelle zu schließen und eine neue Dienststelle zu errichten, stellt einen Akt hoheitlichen Handelns dar, der von den deutschen Gerichten grundsätzlich nicht zu überprüfen ist.
Tenor
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1. Die Klage wird abgewiesen.
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2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
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