4 Ca 289/18•Arbeitsgericht Münster, 2018-06-29, 4 Ca 289/18
Full text
Arbeitsgericht Münster — 4 Ca 289/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-29
Aktenzeichen: 4 Ca 289/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2018:0629.4CA289.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu den Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages mit Datum vom 15.06.2016 als Vollzeitbeschäftigter und einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 6 TVöD mit Wirkung ab dem 15.06.2018 anzubieten und eine der unbefristet zu vergebenden Stellen als Tarifbeschäftigter mit einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 6 TVöD mit dem Kläger zu besetzen.
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, welches sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistung während des Arbeitsverhältnisses erstreckt.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreites haben die Beklagte 4/5 und der Kläger 1/5 zu tragen.
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Der Streitwert wird auf 13.814,05 € festgesetzt.
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