3 Ca 287/18•Arbeitsgericht Münster, 2018-07-24, 3 Ca 287/18
Full text
Arbeitsgericht Münster — 3 Ca 287/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-24
Aktenzeichen: 3 Ca 287/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2018:0724.3CA287.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu den Bedingungen des ursprünglichen Arbeitsvertrages vom 10.05.2016 als Vollzeitbeschäftigte mit Entgeltgruppe E 12 TVöD ab dem 11.05.2018 anzubieten und eine der unbefristeten Stellen E 12 TVöD mit der Klägerin zu besetzen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer und Führung und Leistung im Arbeitsverhältnis erstreckt.
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Entscheiderin entsprechend dem Vertrag vom 10.05.2016 weiterzubeschäftigen in Vollzeit mit Entgeltgruppe E 12 TVöD.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 19.390,01 EUR festgesetzt.
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