3 Ca 288/18•Arbeitsgericht Münster, 2018-07-24, 3 Ca 288/18
Full text
Arbeitsgericht Münster — 3 Ca 288/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-24
Aktenzeichen: 3 Ca 288/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2018:0724.3CA288.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu den Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages vom 27.04.2016/09.05.2016 als Vollzeitbeschäftigter und Eingruppierung Entgeltgruppe E 12 TVöD mit Wirkung ab 15.06.2018 anzubieten und eine der unbefristeten Stellen E 12 TVöD mit dem Kläger zu besetzen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistung während des Arbeitsverhältnisses erstreckt.
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- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Entscheider entsprechend dem Vertrag vom 27.04.2016/09.05.2016 in Vollzeit E 12 TVöD weiterzubeschäftigen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 19.390,01 EUR festgesetzt.
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