2 Ga 7/19•Arbeitsgericht Münster, 2019-05-21, 2 Ga 7/19
Full text
Arbeitsgericht Münster — 2 Ga 7/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-21
Aktenzeichen: 2 Ga 7/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2019:0521.2GA7.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen die mit einer Stellenausschreibung ausgeschriebene Stelle einer/ wissenschaftlichen Geschäftsführerin/eines wissenschaftlichen Geschäftsführers Entgeltgruppe am D bei der Verfügungsbeklagten zu besetzen bis in der Hauptsache rechtskräftig über das Stellenbesetzungsverfahren hinsichtlich dieser Stelle entschieden worden ist und diese Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr aufgehoben werden kann.
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- Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Zif. 1 genannte Unterlassungsverpflichtung wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Rektor, angedroht.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.
4.Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.200,00 €.
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