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2 BV 24/19•Arbeitsgericht Münster, 2020-03-12, 2 BV 24/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 2 BV 24/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2020:0312.2BV24.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es zu unterlassen, zukünftig Einstellungen von Leiharbeitnehmern als Ersatz für wegen Beteiligung an Streikmaßnahmen abwesende Stammmitarbeiter vorzunehmen, ohne die Beteiligungsrechte des Beteiligten zu 1) nach §§ 99, 100 BetrVG zu beachten.
Der Beteiligten zu 2) wird für jede Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziff. 1 dieses Beschlusses ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 € angedroht.
Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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