3 Ca 676/05•Arbeitsgericht Oberhausen, 2005-08-24, 3 Ca 676/05
Full text
Arbeitsgericht Oberhausen — 3 Ca 676/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-24
Aktenzeichen: 3 Ca 676/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2005:0824.3CA676.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
-
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 26.04.2005, soweit nicht durch Teilvergleich vom 29.06.2005 erledigt, wird die Klage abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten im Termin am 26.04.2005 entstandenen Kosten. Diese trägt die Beklagte. Ausgenommen sind ferner die auf den Teilvergleich vom 29.06.2005 entfallenden Kosten des Rechtsstreits. Diese werden gegeneinander aufgehoben.
-
Streitwert: 1.700,04 €
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.