1 Ca 161/13 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2014-02-20, 1 Ca 161/13 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2014-02-20, 1 Ca 161/13 lev
1 Ca 161/13 levLabour CourtFeb 20, 2014
Regest
Im Rahmen des Equal-Pay-Grundsatzes kann ein Leiharbeitnehmer nicht dieselbe Honorarvergütung geltend machen, die Mitarbeiter im Entleiherbetrieb als Scheinselbständige erhalten. Wird festgestellt, dass ein vermeintlich freier Mitarbeiter tatsächlich Arbeitnehmer ist, so entfällt ein Rechtsgrund für die Honorarzahlung (vgl. BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00=
Full text
Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 161/13 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-20
Aktenzeichen: 1 Ca 161/13 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0220.1CA161.13LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 9 AÜG, § 10 AÜG, § 13 AÜG,
Leitsätze
Im Rahmen des Equal-Pay-Grundsatzes kann ein Leiharbeitnehmer nicht dieselbe Honorarvergütung geltend machen, die Mitarbeiter im Entleiherbetrieb als Scheinselbständige erhalten. Wird festgestellt, dass ein vermeintlich freier Mitarbeiter tatsächlich Arbeitnehmer ist, so entfällt ein Rechtsgrund für die Honorarzahlung (vgl. BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00=
Tenor
1)Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten zu 1) durch deren Kündigung vom 25.02.2013 nicht aufgelöst ist.
2)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3)Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 1) zu 7 %.
4)Der Streitwert beträgt 411.623,71 Euro.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.