4 BV 12/14•Arbeitsgericht Solingen, 2014-09-25, 4 BV 12/14
Arbeitsgericht Solingen, 2014-09-25, 4 BV 12/14
4 BV 12/14Labour CourtSep 25, 2014
Regest
Angaben zu der hierarchischen Stellung des Bewerbers im Betrieb sind im Rahmen der in § 6 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG geforderten Angaben zu der "Art der Beschäftigung" nicht erforderlich. Die Angaben dienen lediglilch der Individualisierbarkeit und Unverwechselbarkeit des Bewerbers. Für die Anforderung weitergehender Angaben durch den Wahlvorstand, wie z. B. eines Hinweises auf eine bestehende Personalverantwortung, fehlt die Rechtsgrundlage.
Full text
Arbeitsgericht Solingen — 4 BV 12/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-25
Aktenzeichen: 4 BV 12/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0925.4BV12.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: BetrVG § 19 WO BetrVG § 6 Abs. 3 S.1
Leitsätze
Angaben zu der hierarchischen Stellung des Bewerbers im Betrieb sind im Rahmen der in § 6 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG geforderten Angaben zu der "Art der Beschäftigung" nicht erforderlich. Die Angaben dienen lediglilch der Individualisierbarkeit und Unverwechselbarkeit des Bewerbers. Für die Anforderung weitergehender Angaben durch den Wahlvorstand, wie z. B. eines Hinweises auf eine bestehende Personalverantwortung, fehlt die Rechtsgrundlage.
Tenor
Die Betriebsratswahl vom 03.04.2014 in dem Betrieb der Beteiligten zu 7.) wird für unwirksam erklärt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.