1 Ca 479/14•Arbeitsgericht Solingen, 2014-09-30, 1 Ca 479/14
Arbeitsgericht Solingen, 2014-09-30, 1 Ca 479/14
1 Ca 479/14Labour CourtSep 30, 2014
Regest
Eine Kustodin kann vom Träger eines Museums auch im Rahmen eines freien Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden. Öffnungszeiten des Museums sind nicht mit vorgegebenen Arbeitszeiten gleichzusetzen.
Full text
Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 479/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-30
Aktenzeichen: 1 Ca 479/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0930.1CA479.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 48 ArbGG, § 84 HGB
Leitsätze
Eine Kustodin kann vom Träger eines Museums auch im Rahmen eines freien Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden. Öffnungszeiten des Museums sind nicht mit vorgegebenen Arbeitszeiten gleichzusetzen.
Tenor
Der Rechtsweg vor den Gerichten für Arbeitssachen ist nicht eröffnet. Das Verfahren wird an das zuständige Landgericht Wuppertal verwiesen.
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